ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hennecke GmbH (im Folgenden kurz „Hennecke GmbH“ genannt) und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht gesonderte Vertragsbedingungen vorliegen oder etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich
zwingend vorgeschrieben ist.

1.2 Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von der Hennecke GmbH nicht anerkannt, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn die Hennecke GmbH eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers einer verkauften Sache oder Software, welche dem Produkt beigefügt sind, werden ergänzender Vertragsbestandteil insoweit, als dass die vorliegenden Bedingungen der Hennecke
GmbH nicht bereits eine diesbezügliche Regelung treffen.

2. Angebote, Auftragsannahme, Frist- / Terminvereinbarungen
2.1 Angebote der Hennecke GmbH sind stets freibleibend. Eine Bestellung kann von ihr innerhalb einer Frist von zwei Wochen angenommen werden.

2.2 Soweit die Hennecke GmbH Waren nach Muster verkauft, erstreckt sich ihre Gewährleistungspflicht nicht auf handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen der Oberflächen und nicht auf geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellung, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Käufer zumutbar sind.

2.3 Vereinbarungen von Lieferfristen und Lieferterminen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind als annähernd zu verstehen und erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Hennecke GmbH selbst frist- bzw. termingerecht beliefert wird. Wird eine Frist oder ein Termin um vier Wochen überschritten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz
besteht nicht.

3. Erfüllungshindernis
3.1 Wird der Hennecke GmbH die Erfüllung eines Vertrags aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, ganz oder teilweise unmöglich, so ist sie zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.2 Ziffer 3.1 gilt auch, wenn die Erfüllung wegen Eintritts höherer Gewalt oder sonst unvorhersehbarer Ereignisse behindert oder wesentlich erschwert wird oder wenn ein Vorlieferant der Hennecke GmbH aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht liefert.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die von der Hennecke GmbH genannten Preise ab Lager Itzehoe. Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Jeglicher Abzug bedarf besonderer Vereinbarungen.

4.3 Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort nach Warenerhalt und Rechnungszugang zu bezahlen.

4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug und zahlt er trotz Mahnung nicht, so ist die Hennecke GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl Zahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger Ansprüche aus sämtlichen zwischen den Parteien bestehenden Verträgen zu verlangen sowie deren weitere Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.

4.5 Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden kann die Hennecke GmbH ohne weitere Fristsetzung von sämtlichen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen zurücktreten.

4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen eine Forderung der Hennecke GmbH die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt nicht, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Sämtliche dem Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten (bei Wechseln und Schecks bis zur Gutschrift auf dem Konto der Hennecke GmbH) Eigentum der Hennecke GmbH.

5.2 Bei Lieferung an Dritte hat der Käufer den Empfänger über das Sicherungseigentum zu informieren. Jeder Standortwechsel sowie jeder Verlust oder Untergang der Ware ist der Hennecke GmbH unverzüglich mitzuteilen.

5.3 Solange der Eigentumsvorbehalt der Hennecke GmbH besteht, darf die Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung verändert oder an Dritte veräußert, sicherungsübereignet, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden. Der Käufer hat bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung
der Ware, unverzüglich auf das Eigentum der Hennecke GmbH hinzuweisen und diese über den Zugriff zu informieren.

5.4 Sollte die von der Hennecke GmbH gelieferte Vorbehaltsware bei ihren Kunden be- oder verarbeitet werden, so besteht Einigkeit darüber, dass die Beoder Verarbeitung für diese erfolgt und dass die Hennecke GmbH damit als „Hersteller“ im Sinne von § 950 BGB gilt.

5.5 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Hennecke GmbH berechtigt, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände sofort – d.h. insbesondere ohne vorherige Ankündigung und ohne rechtskräftigen Herausgabetitel – wieder in ihren alleinigen Besitz zu nehmen.

5.6 Sollte die Hennecke GmbH Vorbehaltsware zurücknehmen, ist sie berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware während der Besitzzeit durch den Kunden zu verlangen.

6. Gewährleistung
6.1 Die Hennecke GmbH leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht Anderes bestimmt ist. 

6.2 Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert bei der Hennecke GmbH anzuzeigen. Eine Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.

6.3 Der Kunde hat erst dann das Recht auf Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz, wenn es der Hennecke GmbH trotz mindestens zweimaliger Gelegenheit zur Nacherfüllung nicht gelungen ist, einen Mangel zu beheben.

6.4 Für die Kompatibilität von bei der Hennecke GmbH gekaufter Software mit bei der Hennecke GmbH gekaufter Hardware übernimmt diese keine Gewährleistung oder Haftung, wenn die Software nicht bereits vorinstalliert ist.

6.5 Die Hennecke GmbH übernimmt auch keine Gewährleistung, dass Hardwaregeräte verschiedener Hersteller, die bei ihr gekauft worden sind, miteinander kompatibel sind, es sei denn, die Kompatibilität wurde ausdrücklich zugesichert. Ferner wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass von der Hennecke GmbH verkaufte Verschleiß- und Ersatzteile mit Geräten von anderen Herstellern als dem des verkauften Produkts kompatibel sind.

6.6 Kauft der Kunde für sein Unternehmen, so verjähren alle Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Kaufgegenstandes, sofern nicht Anderes ausdrücklich vereinbart wird. Für den Kauf einer gebrauchten Sache gilt Satz 1 entsprechend auch dann, wenn der Kunde die Sache nicht für sein Unternehmen erwirbt.

7. Haftung
7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz jedweder Art, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Verzug oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

7.2 Ziffer 7.1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf Vorsatzq oder grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Hennecke GmbH zurückzuführen ist oder in einer von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Hennecke GmbH mindestens fahrlässig verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.

8. Gefahrübergang
8.1 Mit Übergabe der Sache geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. 

8.2 Wird eine Sache auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Hennecke GmbH die Sache der zur Ausführung der Beförderung bestimmten Person übergeben hat. Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

9. Überprüfungskosten bei Reparaturauftrag
9.1 Sollte sich ergeben, dass an Gegenständen, die der Hennecke GmbH zur Reparatur übergeben wurden, Reparaturen nicht erforderlich waren, sind die Überprüfungskosten vom Kunden zu tragen.

9.2 Die Überprüfungspauschale beträgt bei Computerhardware 50,00 Euro, bei allen anderen Geräten 35,00 Euro. Der Hennecke GmbH bleibt vorbehalten, höhere Kosten nachzuweisen. Dem Kunden ist es unbenommen, den Nachweis eines geringerer oder gar keiner Kosten zu erbringen.

10. Gefahrtragung bei Computerreparaturen
10.1 Der Kunde hat alle Daten, die auf Datenträgern von durch die Hennecke GmbH zu reparierenden Computern enthalten sind, so zu sichern, das der Kunde den Ausgangszustand jederzeit selbst wiederherstellen kann. Bei Datenverlust trägt der Kunde das alleinige Risiko. Die Hennecke GmbH übernimmt bei dem Verlust von Daten keine Haftung.

10.2 Werden der Hennecke GmbH Gegenstände zur Reparatur übergeben, die von ihr an den Hersteller eingesendet werden, so sind diese grundsätzlich in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an die Hennecke GmbH zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet die Hennecke GmbH für die Beschädigung oder den Untergang der Sache bei ihr oder einem Transportunternehmen nur, wenn sie oder der Transportunternehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

11. Servicevertrag
11.1 Vor Beginn eines (gesonderten Bedingungen unterliegenden) Servicevertrags prüft die Hennecke GmbH den technischen Zustand des betroffenen Geräts, sofern dieses nicht unmittelbar vorher von ihr erworben, gemietet oder geleast wurde.

11.2 Stellt die Hennecke GmbH fest, dass das Gerät nicht in technisch einwandfreiem Zustand ist oder dass Wartungsarbeiten fällig sind, so hat der Kunde vor Vertragsbeginn auf eigene Kosten alle notwendigen bzw. von der Hennecke GmbH bezeichneten Maßnahmen durchführen zu lassen.

11.3 Kommt der Service-Vertrag – aus welchem Grund auch immer – nicht zustande, trägt der Auftraggeber die Kosten für die Technische Prüfung. Ansonsten sind die Kosten im Vertragsumfang enthalten.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit in diesen Bedingungen und/oder zwischen den Parteien keine Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist Itzehoe. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so gilt Itzehoe auch als vereinbarter Gerichtsstand.

12.3 Itzehoe gilt stets als Gerichtsstand, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.4 Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Vertragsgrundlagen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt; § 139 BGB findet keine Anwendung. Eine durch Wegfall einer unwirksamen Bestimmung entstandene Regelungslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.

Stand: 2009-01-01
Hennecke GmbH